Rechtsprechung
   OLG München, 12.11.1999 - 23 U 3319/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5227
OLG München, 12.11.1999 - 23 U 3319/99 (https://dejure.org/1999,5227)
OLG München, Entscheidung vom 12.11.1999 - 23 U 3319/99 (https://dejure.org/1999,5227)
OLG München, Entscheidung vom 12. November 1999 - 23 U 3319/99 (https://dejure.org/1999,5227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen ; Teilnahme an einer Hauptversammlung und Ausübung eines Stimmrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 336
  • ZIP 1999, 1213
  • ZIP 2000, 272
  • BB 2000, 582
  • NZG 2000, 553
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Die Vorlage einer Eintrittskarte, die eine Legitimationshilfe darstellt (vgl. OLG München AG 2000, 134, 136), ist nach der Einberufung nicht als Legitimationsnachweis im Sinne einer Teilnahmevoraussetzung ausgestaltet.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02

    Kommanditgesellschaft auf Aktien: Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei

    Daher ist grundsätzlich von der Relevanz eines fehlenden Konzernabschlusses für die Entlastungsentscheidung auszugehen (LG Frankfurt AG 1999, 96; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 337 Rn. 12; einschränkend OLG Köln AG 2000, 134).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Diese Rechtsprechung hat bei sich als Bagatellverstöße darstellenden Einberufungsmängeln Zustimmung gefunden (vgl. OLG Düsseldorf, a. zuletzt a. O., 1159; OLG München, AG 2000, 134, 135).
  • OLG Jena, 10.01.2018 - 2 U 266/17
    Die Einberufungsvorschriften schützen das Teilnahmerecht der Aktionäre (vgl. OLG München, Urteil vom 12. November 1999 - 23 U 3319/99 Rn. 18, juris).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am

    Angesichts der wohl nur geringen Auswirkungen des festgestellten Ladungsfehlers ist es zwar überlegenswert, eine Nichtigkeit als Rechtsfolge in einem derartigen Fall abzulehnen, (vgl. OLG Frankfurt, 5 U 285/86, WM 1989, 1688, 1691; 5 U 56/86, AG 1991, 208, 209; OLG München, AG 2000, 134, 135).
  • OLG Hamburg, 11.01.2002 - 11 U 145/01

    Kein Verschulden einer AG trotz unberechtigter Nichtzulassung eines Aktionärs zur

    OLG München NJW-RR 2000 S. 336 (338).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 65/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4816
OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 2 UF 65/99 (https://dejure.org/1999,4816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.09.1999 - 2 UF 65/99 (https://dejure.org/1999,4816)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. September 1999 - 2 UF 65/99 (https://dejure.org/1999,4816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16

    Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den

    Bezüglich des kindbezogenen Teils des beamtenrechtlichen Ortszuschlages (Familienzuschlag gemäß § 40 Abs. 2 BBesG bzw. § 41 LBesG RLP) ist allerdings anerkannt, dass diese Leistung nicht auf den Unterhaltsbedarf des Kindes anzurechnen ist, selbst wenn sowohl der barunterhaltspflichtige als auch der das Kind betreuende Elternteil im öffentlichen Dienst tätig sind (vgl. OLG Karlsruhe FuR 2000, 289; Wendl/Dose/Klinkhammer Unterhaltsrecht 9. Aufl. 2015 § 2 Rn. 713 m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99   

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https://dejure.org/1999,4638
OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99 (https://dejure.org/1999,4638)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1999 - 6 U 116/99 (https://dejure.org/1999,4638)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 6 U 116/99 (https://dejure.org/1999,4638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahnarztwerbung im Internet

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Heilberufegesetz NW § 31; BO der Zahnärztekammer NW §§ 20, 17; UWG § 1
    Zahnarztwerbung im Internet

  • Wolters Kluwer

    Berufswidrige Werbung eines Zahnarztes durch Vorstellung der Praxis im Internet; Erlaubte Präsentationsform eines Arztes im Internet

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99
    Vielmehr ist das generelle Werbeverbot - das hat schon das Landgericht zutreffend herausgestellt - verfassungskonform dahin auszulegen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung eines Arztes und damit auch eines Zahnarztes verboten ist (vgl. hierzu BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 und NJW 1972, 1504).

    Denn das Bundesverfassungsgericht (a.a.O., NJW 1994, 1591, 1592) hat bereits festgestellt, daß die Heilberufsgesetze der Länder eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Berufsordnung mit Werbeverboten und Werbebeschränkungen darstellen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 für des hessische Heilbehandlungsgesetz und die entsprechende Berufsordnung für Ärzte in Hessen).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99
    Vielmehr ist das generelle Werbeverbot - das hat schon das Landgericht zutreffend herausgestellt - verfassungskonform dahin auszulegen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung eines Arztes und damit auch eines Zahnarztes verboten ist (vgl. hierzu BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 und NJW 1972, 1504).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99
    Auch das grundsätzliche Werbeverbot in § 20 Abs. 1 BO Nordrhein kann deshalb für sich Geltung beanspruchen, soweit es - vgl. hierzu BVerfG GRUR 1986, 382, 384 - "Arztwerbung" - durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99
    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß eine Ärztekammer Verstöße ihrer Mitglieder gegen die jeweilige Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung aus § 1 UWG verfolgen kann (vgl. hierzu: BGH NJW 1996, 3081, 3082 - "Laborboten-dienst" für Ärzte sowie BGH GRUR 1989, 758, 759 - "Gruppen-profil" für Zahnärzte, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93

    Laborbotendienst - Verletzung Berufs-/Standesrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99
    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß eine Ärztekammer Verstöße ihrer Mitglieder gegen die jeweilige Berufsordnung nicht nur mit standesrechtlichen Maßnahmen, sondern auch mit dem Anspruch auf Unterlassung aus § 1 UWG verfolgen kann (vgl. hierzu: BGH NJW 1996, 3081, 3082 - "Laborboten-dienst" für Ärzte sowie BGH GRUR 1989, 758, 759 - "Gruppen-profil" für Zahnärzte, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 18.07.2003 - 6 U 23/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeanzeige eines Zahnarztes

    Dementsprechend ist § 20 Abs. 1 BO trotz seines eindeutigen Wortlauts verfassungskonform dahin auszulegen, dass es dem Arzt gestattet sein muss, in angemessener Weise durch interessengerechte und sachangemessene, nicht irreführende Information auf seine Leistungen hinzuweisen und vor allen Dingen ein vorhandenes oder gar an ihn herangetragenes Informationsinteresse zu befriedigen (siehe hierzu BGH, a.a.O. "dentalästhetica" und Senat MMR 2001, 702 f. = NJW-RR 2002, 204 ff. und OLGR 2000, 175, 176/177 = NJWE-WettbR 2000, 286 ff.).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 6 U 127/00

    Zahnarztwerbung im Internet

    Das haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. zuletzt: BVerfG NJW 2000, 2734 "Werbung für eine Zahnklinik"; BGH WRP 2001, 28, 30 "dentalästhetica"; vgl. auch Senat, OLGR 2000, 175, 176/177 = NJWE-WettbR 2000, 286 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99   

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https://dejure.org/1999,3614
OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 19 W 58/99 (https://dejure.org/1999,3614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 272 (Ls.)
  • NZI 2001, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88

    Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 09.10.1990 - XI ZR 200/89

    Hinweispflichten des Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber; Ausgleich unter

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 267/86

    Erwartung der Nichtinanspruchnahme des Bürgen als Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Das verbürgte Risiko ist die bleibende Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners (BGH MDR 1995, 60; ZIP 1987, 774; NJW 1988, 2173, 2174; BGHZ 107, 92, 104; BGH WM 1987, 1420; 1987, 1481, 1483 = MDR 1987, 666; 1988, 772; 1989, 630; 1988, 312); hierauf brauchte die Antragsgegnerin nicht hinzuweisen, weshalb es ihr schon aus diesem Grund auch nicht oblag, die Antragstellerin darüber aufzuklären, dass ihre eventuellen Rückgriffsansprüche (§ 774 BGB) gegen den weiterhin zahlungsunfähigen Hauptschuldner durch die Jahre später in Kraft tretende Insolvenzordnung erschwert werden könnten.
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Risiken gegenüber einem zur Übernahme

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Aufgrund des Inhalts von Bürgschaftsverträgen obliegen den Gläubigern regelmäßig keine Obhutspflichten gegegnüber den Bürgen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 276 Rn 84; BGH NJW 1996, 1206).
  • BGH, 17.10.1985 - IX ZR 168/84

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung - Hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1999 - 19 W 58/99
    Der Gläubiger ist wegen der Rechtsnatur der anzubahnenden Verpflichtung nur ausnahmsweise für eine vorvertragliche Aufklärung des Bürgen verantwortlich; insbesondere ist in aller Regel davon auszugehen, daß der Bürge die Tragweite des von ihm zu übernehmenden Risikos selbst kennt (BGHZ 106, 269, 272; BGH WM 1986, 11, 12; NJW-RR 1991, 170; ZIP 1992, 233, 235 = MDR 1989, 445; 1991, 337).
  • BGH, 15.10.1987 - IX ZR 218/86

    Beschränkung der Bürgschaft auf das Haftungsrisiko im Bereich der

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6486
OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Maklervertrag; Maklercourtage; Nachweis; Arglistige Täuschung; Kunde

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 156; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nachweis von Immobilienkaufverträgen, der sich der Senat für den vorliegenden Vermietungsnachweis wegen der Gleichheit der Interessenlage anschließt (BGH NJW 1987, 1628, 1629; BGH NJW-RR 1987, 172; aus der Literatur Palandt/Sprau, BGB, 58. Aufl., § 652 Rz. 11; Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren Rechtsprechung, 3. Aufl. 1996 Rz. 25), anerkannt, dass der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine solche Mitteilung des Maklers an den Kunden meint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).

    Dieses Verständnis steht in Übereinstimmung mit der weiteren Ausführung in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 1628, 1629 vorletzter Absatz), ein Anspruch käme auch ohne Anschriftsnennung in Betracht, wenn der Beklagte des dortigen Rechtsstreits sich Kenntnis von der genauen Lage des Grundstücks habe verschaffen wollen, "um dann an der Klägerin vorbei den Kaufvertrag abzuschließen".

  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • OLG Oldenburg, 30.07.1997 - 2 U 118/97

    Vorschuß, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dies ist jedoch dahingehend zu verstehen, dass arglistiges Verhalten des Kunden zu verlangen ist (so auch Zopfs, wie oben, Rz. 25; ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf OLGR 1992, 317; OLGR 1994, 157 und OLGR 1997, 223, anderer Ansicht ohne Begründung wohl OLG Hamburg AIZ 1995 A 103 Bl. 69 -insoweit nur im Leitsatz).
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